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[de] Corona Bewegungseinschränkung 15 km

Norbert Renner edited this page Jan 29, 2021 · 13 revisions

Hervorhebungen von mir.

Links

Zusammenfassung

Bezeichnung/Definition Wohnort in Klammern

Adresse

Gemeinde

Verbandsgemeinde oder Gemeinde

Landkreis

Nicht umgesetzt, ggf. durch Landkreise/Kommune

Nicht umgesetzt

Nicht umgesetzt, explizit abgelehnt

Nicht umgesetzt, Sperrung touristischer Ziele

  • Hessen (Wohnortes (politische Gemeinde))

Verordnungen

Baden Württemberg

Baden-Württemberg wird die 15 Kilometer-Regelung nicht umsetzen.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Bayern

Gericht kippt 15-Kilometer-Regel vorläufig - Bayern - SZ.de

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, so sind unbeschadet der §§ 2 und 3 touristische Tagesausflüge für Personen, die in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-5/

Verwaltungsgerichtshof in Bayern kippt 15-Kilometer-Regel in Bayern - DER SPIEGEL

Berlin

Nicht erwähnt

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Berlinerinnen und Berliner dürfen sich von der Stadtgrenze künftig nur noch 15 Kilometer entfernen.

Berliner Senat einigt sich auf Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Brandenburg

(2) Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen und die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat, ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 sowie zur Bewegung an der frischen Luft nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/4__sars_cov_2_eindv

Bremen

Nicht erwähnt

https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2021_01_08_GBl_Nr_0004_signed.pdf

Auf die 15-Kilometer-Regel wird vorerst verzichtet.

Corona-Regeln der Bundesländer: Lockdown mit Löchern - was wo gilt | tagesschau.de

Eine 15-Kilometer-Beschränkung im Falle hoher Infektionszahlen ist vom Senat nicht vorgesehen. Die Städte Bremen und Bremerhaven könnten sich im Bedarfsfall aber dafür entscheiden.

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/corona-regeln-schulen-kitas-kontakte-was-in-den-16-bundeslaendern-jetzt-gilt-a-a6cfa911-d652-43ef-aa4b-4278446dbe03

Hamburg

Nicht erwähnt

https://www.hamburg.de/verordnung/

Es gibt bislang keine Regelung.

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/corona-regeln-schulen-kitas-kontakte-was-in-den-16-bundeslaendern-jetzt-gilt-a-a6cfa911-d652-43ef-aa4b-4278446dbe03

Hessen

Sperrung im Einzelnen zu bestimmender publikumsträchtiger Ausflugsziele durch geeignete Maßnahmen

gestrichen: Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes (politische Gemeinde) für tagestouristische Ausflüge.

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/das-hessische-eskalationskonzept-im-ampelsystem

Mecklenburg-Vorpommern

Die zuständigen Behörden sind berechtigt, in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen wei-tergehende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zu treffen. Dabei ist der Erlass des Ministeriumsfür Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur MV-Corona-Ampel in seiner jeweils gültigen Fassung zu beachten.

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zeit einen Radius von 15 Kilometern un die eigene Wohnung nicht ohne triftigen Grund überschreiten.

https://www.regierung-mv.de/corona/Corona%E2%80%93Beschluss-08.01.2020/

Niedersachsen

Die örtlich zuständigen Behörden können zudem in Bezug auf Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von 200 oder mehr Neuinfektionen je 100000 Einwohnerinnen und Einwohner den Bewegungsradius jeder Person auf 15 Kilometer um den Wohnsitz beschränken.

https://www.niedersachsen.de/download/162602

Nordrhein Westfalen

Nicht erwähnt

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210107_coronaschvo_ab_11.01.2021.pdf

Die 15-km-Radius-Regel hat Nordrhein-Westfalen nicht aufgenommen. Kreise, deren 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt, können in Absprache mit der Landesregierung selbst einen Bewegungsradius festlegen.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-01/corona-regeln-bundeslaender-lockdown-kitas-schulen-ausgangsbeschraenkun#nordrhein-westfalen

Rheinland-Pfalz

Nicht erwähnt

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/15._CoBeLVO/15._CoBeLVO.pdf

Für die Bürger bedeutet das, dass sie sich zum Beispiel für Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer vom Stadtgebiet entfernen dürfen.

Worms setzt 15-Kilometer-Regel um - SWR Aktuell

[...] es gäbe keinen "Automatismus", nach dem die Regelung wirksam werde [...] Dann werden mit dem jeweils betroffenen Landkreis - oder der Kommune - "gemeinsam erarbeitet", welche weiteren Schritte konkret verabredet werden. [...]

Bewegungsradius wird für Corona-Hotspots in Rheinland-Pfalz eingeschränkt - SWR Aktuell

Saarland

(1) Übersteigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 (Sieben-­Tages-Inzidenz), ist es in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband den Einwohnerinnen und Einwohnern untersagt, sich aus einem Umkreis von mehr als 15 Kilometern der Wohnanschrift oder der Anschrift des gewöhnlichen Aufenthaltes für tagestouristische Ausflüge hinauszubegeben.

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-2021-01-08.html

Sachsen

Einkaufen für den täglichen Bedarf und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs oder des Arbeitsplatzes [...]

Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs [...]

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8419

Sachsen-Anhalt

Der Radius von 15 km bestimmt sich als Umkreis ab der Grenze der Gemeinde oder Verbandsgemeinde des Wohnortes der betroffenen Person.

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/9._VO_Lesefassung_8.1..pdf

Schleswig-Holstein

Ggf. durch Kreise zu erlassen

(2) Die Befugnis der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für Betretungsverbote zur Regulierung des Tagestourismus oder Einschränkungen des Bewegungsradius, um das Infektionsgeschehen kontrollieren zu können.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210108_CoronaVO.html

Thüringen

Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung oder individuellen sportlichen Betätigung dienen, innerhalb einer Entfernung von nicht mehr als 15 km vom Wohnort zu erledigen.

https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung

Alle Personen sind angehalten, Besorgungen des täglichen Bedarfs (Einkäufe etc.) sowie Aktivitäten im Freien (Erholung, Sport) wohnortnah, das heißt innerhalb einer Entfernung von bis zu 15 km zu erledigen.

https://www.tmasgff.de/covid-19/faq#c969